EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien eingeleitet
25.9.2026
Die Europäische Kommission hat neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien eingeleitet, da mehrere EU-Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt wurden. Betroffen sind sechs von neun derzeit beanstandeten Richtlinien, unter anderem in den Bereichen Energie, Industrieemissionen und Reparaturrechte für Elektrogeräte. Tschechien und die übrigen betroffenen Staaten erhielten ein Aufforderungsschreiben und haben nun zwei Monate Zeit, die Umsetzung abzuschließen. Bestätigt ist unter anderem ein Verfahren wegen der unvollständigen Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie zu Industrie- und Tierhaltungsemissionen, die strengere Vorgaben für Emissionen und gefährliche Chemikalien vorsieht sowie die Rechte der Öffentlichkeit stärkt. Ein weiteres Verfahren betrifft die Richtlinie über den Wasserstoff- und dekarbonisierten Gasmarkt, deren Frist Anfang August 2026 abgelaufen war. Derzeit laufen laut Medienberichten 71 Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien – nach 55 im Vorjahr. Die Verfahren stellen noch keine Verurteilung dar, sondern bilden die erste Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens mit dem Ziel, die fristgerechte Umsetzung von EU-Recht sicherzustellen.