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Lehrer*innenmangel in Berlin

In Berlin fehlen etwa 1.500 Lehrkräfte, was besonders in Randbezirken wie Marzahn-Hellersdorf deutlich spürbar ist. Einige Schulen haben seit Monaten Notstundenpläne oder sogar Homeschooling eingeführt. An einer Grundschule ist beispielsweise nur jede fünfte Stelle mit einer ausgebildeten Lehrkraft besetzt. Rund 480 Vollzeitstellen im Bezirk sind vakant. Die Einführung eines individuellen Einstellungsverfahrens für Lehrkräfte, das es erlaubt, sich direkt bei entsprechenden Schulen zu bewerben, hat vermutlich dazu beigetragen, dass Marzahn-Hellersdorf seltener die erste Wahl ist. Daher haben SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) und Die Linke den Antrag gestellt, sich beim Senat für ein zentrales Einstellungsverfahren einzusetzen. "Es kann nicht sein, dass Schulen und regionale Schulaufsichten allein gelassen werden, um mit dem Lehrermangel umzugehen", so Regina Kittler, schulpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Im vergangenen Jahr beendete Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands), die ihren Wahlkreis in Marzahn-Hellersdorf hat, das Instrument der Steuerung, zu dem auch Zwangszuweisungen und Zwangsversetzungen von Lehrkräften gehörten, aufgrund von Warnungen der Schulleitungsverbände, die befürchteten, dass Lehrkräfte abgeschreckt würden, nach Berlin zu wechseln. Laut Schulstadtrat Stefan Bley (CDU) ist der Bezirk berlinweit am stärksten betroffen, laut Prognose wird sich die Lage erst 2030 entspannen.

22.4.2024
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Kroatisches Verfassungsgericht verbietet Staatspräsident Regierungsbildung

Das kroatische Verfassungsgericht hat dem kroatischen Staatspräsidenten Zoran Milanović (parteilos) untersagt, eine Regierung gegen den aktuellen Ministerpräsidenten Andrej Plenković (HDZ – Kroatische Demokratische Gemeinschaft) zu bilden. Seit den Parlamentswahlen am 17. April 2024 versucht Präsident Milanović, hinter den Kulissen mit verschiedenen Parteien über eine mögliche Regierungsbildung zu verhandeln, wofür ihm jedoch keine großen Erfolgschancen gegeben werden. Der Präsident des Verfassungsgerichtes, Miroslav Šeparović, sprach nun ein Machtwort. Auf einer Pressekonferenz am 19. April 2024 erklärte er, dass Staatspräsident Milanović auf keinen Fall mit der Regierungsbildung beauftragt werden oder sogar Ministerpräsident werden könne. Milanović habe sich nicht an die Warnung des Verfassungsgerichtes vom 18. März 2024 gehalten, sich als Staatspräsident im Wahlkampf, bei den Parlamentswahlen und der Regierungsbildung neutral zu verhalten, weswegen das Gericht jede Regierungsbeteiligung von Milanović als nichtig erklären werde. Hätte Milanović gleich zu Beginn seinen Rücktritt vom Präsidentenamt erklärt, wäre die Situation ganz anders, so der Verfassungsrichter. Die verschiedenen politischen Parteien reagierten unterschiedlich auf diese Entscheidung. Während die HDZ die Entscheidung des Gerichtes als "konsequent und richtig" bezeichnete, erklärte der Parteivorsitzende der Sozialdemokratischen Partei (SDP), Peđa Grbin, "das Gericht hätte damit auf das kroatische Volk uriniert". Auch die Verfassungsrechts-Expert*innen sind in zwei Lager aufgeteilt. So sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtes endgültig und unanfechtbar. Manche sehen jedoch darin eine Beschneidung des passiven Wahlrechtes. Präsident Milanović selbst bezeichnete die Entscheidung zwar als einen "Staatsstreich", scheint sie allerdings zu befolgen und stellt seine Bestrebungen zu einer Regierungsbildung ein.

20.4.2024
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  • Sarajevo
  • Bosnien-Herzegowina
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Diskussion um EUFOR-Truppen in Bosnien-Herzegowina

​Nachdem die strategischen Reservekräfte der EUFOR in Bosnien-Herzegowina eingetroffen sind und ihre Ausrüstung am 7. April 2024 geliefert wurde, löste dies eine Vielzahl von Reaktionen aus. ​EUFOR steht für European Union Force und bezeichnet zeitlich begrenzte multinationale Militäreinheiten der Europäischen Union, die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) operieren. ​Bald sollen Patrouillen der Reservekräfte im ganzen Land durchgeführt werden, sie werden vor Ort mit EUFOR-Truppen und den Streitkräften von Bosnien-Herzegowina ausgebildet. Diese Unterstützung ist Teil der Operation "Althea" der Europäischen Union, die von der NATO unterstützt wird. Diese Operation hat zum Ziel, durch militärische Präsenz ein sicheres Umfeld zu schaffen, das die Umsetzung des Dayton-Abkommens ermöglicht. Gemäß dem "Berlin plus" Abkommen zwischen der EU und der NATO können Truppen in Bereiche entsandt werden, die unter EU-Kommando stehen, wie eben die EUFOR-Mission "Althea" in Bosnien-Herzegowina. Die EU hat das letzte Wort bei strategischen Entscheidungen, kann jedoch auf NATO-Ressourcen zurückgreifen. Derzeit wird intensiv über den Einsatz von EUFOR- oder NATO-Streitkräften diskutiert. Die EUFOR-Mission "Althea" kann bis zu 3.500 Soldaten ohne zusätzliche Zustimmung des UN-Sicherheitsrates nach Bosnien-Herzegowina entsenden. Die Möglichkeit, NATO-Reserven zu nutzen, bleibt offen. 

12.4.2024
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  • Bratislava
  • Slowakei
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EU-Kommission fordert slowakische Erklärung wegen Sonderstaatsanwaltschaft

Am 28. März 2024 hat die Europäische Kommission einen ungewöhnlich scharfen Brief an die slowakische Regierung geschickt. Darin fordert sie eine Erklärung, wohin die Staatsanwält*innen nach der Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft im Rahmen der umstrittenen Strafrechtsreform gegangen sind und warum sie von den Fällen abgezogen wurden. Sie erinnert die Slowakei daran, dass sie sich verpflichtet hat, die Sonderstaatsanwaltschaft beizubehalten, um sicherzustellen, dass das Geld aus dem Aufbau- und Resilienzplan nicht verschwendet wird. Laut der Tageszeitung Dennik N hat die EK sogar damit gedroht, Gelder aus dem Resilienzplan in Höhe von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro zurückzuziehen, weil die Regierung die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft und die Reduzierung der Strafen für Wirtschaftskriminalität nicht klar erklären könne. Der Brief bezieht sich auch auf politisch heikle Fälle. Brüssel möchte Zusicherungen, dass die versprochenen Fälle nach der Auflösung der Sonderstaatsanwaltschaft tatsächlich den Staatsanwält*innen übertragen werden. Der stellvertretende Premierminister Peter Kmec (HLAS-SD - Stimme-Sozialdemokratie) bestätigte, dass der Brief noch nicht beantwortet wurde. Die Kommission hat bisher nur mit Polen und Ungarn so hart kommuniziert, wenn es um Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit ging. Nun drohen auch der Slowakei Sanktionen.​


11.4.2024
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  • Prag
  • Tschechien
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Anzahl der Airbnb-Wohnungen in Prag wieder steigend

Die Anzahl der Wohnungen, die Tourist*innen über Airbnb und ähnliche Plattformen für kurzfristige Unterkünfte angeboten werden, steigt in Prag wieder an, nachdem sie im Jahr 2021 im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie von ursprünglich 14.000 auf etwa die Hälfte gesunken war. Im März 2024 werden in Prag wieder rund 8.000 solcher Wohnungen angeboten. Dies geht aus einer aktualisierten Analyse des Instituts für Stadtplanung und Entwicklung (IPR) der Stadt Prag hervor. Die Kurzzeitunterkünfte, vor allem im Zentrum der Metropole, stehen seit langem in der Kritik der Prager*innen, der Bezirke und der Stadtverwaltung, da ihrer Meinung nach die Wohngebäude größtenteils in Hotels umgewandelt werden. Dies, so die Kritiker*innen, führe zu einer Verringerung des normalen Lebens im Zentrum und störe die Ruhe der anderen Bewohner*innen der Stadt. Die aktualisierte Analyse zeigt, dass sich das Angebot an Wohnungen, die über Airbnb vermietet werden, weiterhin auf das historische Zentrum konzentriert, wo sich mehr als 80 Prozent der Wohnungen befinden. In den Katastergebieten Altstadt-Neustadt-Kleinseite-Josefstadt machen Airbnb-Wohnungen laut der Studie knapp 11 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes aus. Die Vermieter*innen mit mehr als einer Wohnung stellen rund 80 Prozent des Gesamtangebots. Dies soll durch die anstehende Novellierung des Gesetzes über die Bedingungen für touristische Aktivitäten geregelt werden. Eine Änderung des Gewerbegesetzes ist ebenfalls in Vorbereitung, um die Regulierungsbefugnisse der lokalen Behörden zu erweitern. Die EU-weiten Vorschriften zur Erhöhung der Transparenz bei der Datenerhebung durch Kurzzeitvermietungsplattformen wie Airbnb sind ebenfalls in Vorbereitung und wurden kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedet.​

8.4.2024
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